Der Bier-Comment

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Der Bier-Comment, auch Bierkomment oder BK genannt, ist ein studentischer Comment, der das Verhalten auf der studentischen Kneipe oder eines Kommerses regelt. Er ist die schriftliche Zusammenfassung aller überlieferten oder durch langjährige Gewohnheit gültigen Regeln in Bierangelegenheiten. Der Bier-Comment dient der besseren Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit, zur Festlegung der Bierrechte der einzelnen Corona-Mitglieder und hat überall dort Gültigkeit, wo drei bierehrliche Korporierte, darunter mindestens ein Bursch, zum Genusse kommentgemäßer Stoffe beisammen sind. Da jede Studentenverbindung individuell angepasste Regeln haben kann, gilt immer das Hausrecht des Korporationshauses. (Vergleiche auch den Artikel zur Kneipdisziplin.)

Der Bier-Comment ist im 19. Jahrhundert entstanden. Sie spiegelten auf ironische Weise den Comment der Convente wider. Dieser Comment (von frz. "wie"), auch Komment geschrieben, war die Gesamtheit der studentischen Regeln für das Zusammenleben an der Universität oder im Convent. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war der Comment zwar ein Begriff, aber zum überwiegenden Teil nicht schriftlich festgehalten, sondern wurde vom jungen Studenten durch Beobachtung bei den Älteren erlernt.

Der Anlass der Verfassung eines Bier-Comment war, neben der ironischen Reflexion des gelernten Stoffs von Studenten (wie es sich heute z. B. noch in Form eines von Beamten geschaffenen Grill-Gesetzbuches findet), das Alkoholverbot in einigen deutschen Ländern. Problematisch war, dass mit dem Bier-Comment auch stellenweise ein Trinkzwang einherging. Damals gehörte zum rechtswissenschaftlichen Studium noch die Pandektenwissenschaft. Entsprechend folgen die Bier-Comments meist der Einteilung personae, res, actiones.

Der Bier-Comment gliedert sich in der Regel in die folgenden Bereiche.
• Allgemeiner Teil
• Kneipgesetze
• Bierminute
• Biergeschäfte
• Bierzeremonien
• Feierliche Kneipzeremonien

Einzelne Bier-Comments können dabei erheblich abweichen.

Alllgemeiner Deutscher Bier-Comment

I. Allgemeines
1. Begriff des Kneip-Comments
§ 1 Unter Kneip -Comment versteht man im allgemeinen den Inbegriff jener studentischen althergebrachten Gesetze und Zeremonien, die beim Kneipen zur bessern Handhabung der Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit beobachtet werden.
2. Kneippersonal und Rang

§ 2 Die Kneiptafel, d. h. das Kneippersonal besteht aus ; 1. dem Präsidium (Präses, Kneipwart), 2. den Burschen 3. den Füchsen.

§ 3 Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand : 1. des Präsidiums, 2. des Fuchsmajors oder Kontrapräsidiums

§ 4 Dem Präsidium liegt vor allem die Handhabung des Comments auf der Kneipe ob; es hat - selbst unter dem Comment stehend - auf dem Kneipabend unumschränkte Gewalt, Stoffmangel beschränkt seine Rechte nicht. Es eröffnet und schließt den Kneipabend zu bestimmter Zeit und überwacht die Bierskandale.

§ 5 Die Gewalt des Fuchsmajors ist der des Präsidiums untergeordnet und erstreckt sich nur auf die Füchse, während sich die Gewalt des Kontrapräsidiums so weit erstreckt, als es das Präsidium vor Beginn der Kneipe bestimmt.

§ 6 Burschen sind die Mitglieder der Kneiptafel, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den herkömmlichen Fuchsenritt gemacht haben und dann als vollberechtigte Glieder der Kneiptafel aufgenommen worden sind.

§ 7 Füchse sind die übrigen Mitglieder der Kneiptafel bis zu ihrer Burschung, meist bis zum Ende des Zweiten Semesters. - Füchse des ersten Semesters heißen krasse Füchse, die des zweiten Semesters Brandfüchse. - Füchse haben sich gegen Burschen eines respektablen und ehrerbietigen Benehmens zu befleißigen.

3. Bierehre
§ 8 Im Zustand der Bierehre oder Bierehrlichkeit befindet sich ein Bursch, wenn er sich im Vollbesitz aller Eigenschaften eines vollgültigen Mitgliedes der Kneiptafel befindet.

§ 9 Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte an der Kneiptafel.

§ 10 Die Bierehre wird verloren durch Erklärung in den Bier - Verschiß

§ 11 Es wird fortgesoffen.

4. Kneipe
§ 12 Am Kopfe der Kneiptafel, bei dem gewöhnlich die Embleme (Wappen, etc.) an der Wand befestigt sind, befindet sich der Sitz des Präsidiums; ihm gegenüber am unteren Ende sitzt der Fuchsmajor, um den sich die Füchse scharen.

§ 13 Auf der Kneipe befindet sich eine Biertafel zum Anschreiben der verhängten Strafen, ferner die B.-V.-Tafel zur Ankreidung der Bierschisser.

§ 14 Jeder Kneipabend zerfällt in offizielle Kneipe, Exkneipe und Fidulität; die Exkneipe dauert meist bis Mitternacht, die Fidulität hierauf in infinitum
§ 15
Der Kneipabend wird vom Präsidium eröffnet mit den Worten: "ad loca, silentium ! commercium incipit! Ein Schmollis, ihr Brüder" worauf die Corona mit "fiducit" antwortet. Dann kündigt das Präsidium das erste Lied mit den Worten an: "Es steigt das erste Allgemeine!" und stimmt es an. Nach Beendigung desselben ruft es: "Cantus ex! Ein Schmollis, ihr Brüder!" worauf die Corona "fiducit" erwidert. Darauf: "Colloquium!" Der Kneipabend wird geschlossen mit den Worten "Offizielle Kneipe ex, Exkneipe bezw. Fidulitas incipit!"

II. Kneipgesetze
1. Kommando
§ 16 Das Präsidium hat allein das Recht, zu jeder Zeit silentium zu gebieten, welches sofort strictissime zu halten ist; aul3er dem Präsidium darf nur der, welcher von demselben das Wort erhalten hat, silentium kommandieren und zwar unter der Formel "silentium in nomine!"

§ 17 Das Präsidium hat durch strenge Handhabung der ihm zu Gebote stehenden Mittel alle Störungen zu unterdrücken, welche der allgemeinen Gemütlichkeit zuwider sind. Nach seinem Ermessen jedoch kann eine kleine Störung übersehen, sofern sie selbst zur Gemütlichkeit beitragen.

§ 18 Jedes vom Präsidium ausgehende Kommando mul3 unbedingt befolgt werden.

§ 19 Verläßt das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.

§ 20 Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.

§ 21 Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium derselben bestimmt, dazu können auch Brandfüchse genommen werden.

§ 22 Für die Fidulität wird meist ein Präsidium ernannt; gegebenen Falles wird es durch Acclamation erwählt.

2. Verbum
§ 23 Hat jemand irgend etwas vorzubringen, so bittet er das Präsidium um die Erlaubnis dazu mit den Worten: "Verbum peto" oder "Bitte ums Wort." Dieses gibt seine Zustimmung mit den Worten: "habes," andernfalls sagt es: "non habes."

§ 24 Füchse haben sich an den Fuchsmajor zu wenden, der für sie beim Präsidium darum nachsucht mit der Formel: "Verbum rekommandiert pro vulpe N.N.," worauf das Präsidium erwidert: "Verbum diktiert (resp. non diktiert) pro vulpe N.N."

§ 25 Das Präsidium kann jederzeit einem jeden das Wort entziehen.

[Bierminute]
3. Tempus
§ 26 Wer sich zeitweilig von seinem Platz am Kneiptisch entfernen will, muß das Präsidium um Erlaubnis dazu bitten mit den Worten: "Peto tempus." Kehrt er zu seinem Platze zurück, so spricht er: "Tempus ex." Füchse erhalten tempus vom Fuchsmajor.

§ 27 Während der Kneipe wird die Zeit nach Bierminuten gerechnet. 5 Bierminuten = 3 Zeitminuten

§ 28 Ohne besondere Erlaubnis, die nur das Präsidium erteilen kann, darf kein Tempus über 5 Bierminuten ausgedehnt werden.

§ 29 Hat das Präsidium allgemeines tempus angekündigt, so ruht während dieser Zeit jeglicher Comment.

§ 30 Bei allem, was binnen oder nach bestimmter Zeit geschehen muß, wird tempus utile abgerechnet.

§ 31 Als tempus utile gilt a) Allgemeines oder spezielles tempus, b) allgemeine Lieder, c) Reden und Vorträge, d) alle Bierfunktionen, e) unverschuldeter Stoffmangel.

4. Silentium
§ 32 Silentium ist zu halten: a) so oft es das Präsidium gebietet, b) bei allen Kneipceremonien, c) bei allen Reden und Liedern.

§ 33 Das gebotene Silentium erstreckt sich stets auf den gerade vorzunehmenden Akt.

§ 34 Silentium triste ist das nach irgend einer miserablen Leistung eines Mitgliedes der Kneiptafel gebotene Stillschweigen als Ausdruck des Bedauerns.

5. Gesang
§ 35 Die allgemeinen Lieder können nur vom Präsidium bestimmt werden.

§ 36 Jeder ist verpflichte, bei Liedern, Rundgesängen und Refrains nach Kräften mitzusingen. Wer nicht singen kann, muß es vor der Kneipe dem Präsidium mitteilen.

§ 37 Das Präsidium ist berechtigt, einen oder mehrere zu einem Solo zu verdonnern; Substitut ist nicht gestattet.

§ 38 Nach Beendigung eines Liedes müssen sofort die Kommersbücher geschlossen werden. - Rundgesänge und Comments müssen auswendig gesungen werden.

[Biergeschäfte]
6. Vom Trinken
§ 39 Commentmäßiger Kneipstoff ist streng genommen nur das Bier. Mit Erlaubnis des Präsidiums und bei Angabe gewichtiger Gründe darf auch Wein getrunken werden. In diesem Falle zählt Wein doppelt so viel als Bier.

a) Bierimpotenz
§ 40 Damit niemand über seine Kräfte zu trinken genötigt werde und wenn er Gründe hat, sich des Bieres zu enthalten, so hat er dies dem Präsidium mitzuteilen und falls die Gründe für stichhaltig erachtet, wird der Betreffende auf bestimmte Zeit für bierimpotent (bierkrank) erklärt. Zum äußeren Zeichen muß über dem Bierglas des Bierimpotenten ein angebrannter Fidibus liegen.

§ 41 Bierimpotente stehen außerhalb des Comments; ziehen sie sich aber Bierstrafen zu, so fahren sie mit dem doppelten Quantum an die Biertafel.

b) Vom Spinnenlassen
§ 42 Wenn sich jemand gegen den Comment oder sonstwie verfehlt, so hat jedes ältere Semester das Recht, das jüngere in die Kanne zu schicken (steigen zu lassen; spinnen zu lassen; ihm ex pleno zu bieten):
Füchse können niemand steigen lassen, während jeder Bursch sie in die Kanne schicken kann.
Gleiche Semester können sich nicht steigen lassen.

§ 43 Vorbedingung zu jedem Steigenlassen ist, daß man selbst Stoff hat: Stoffpumpen, ebenso das Semesterpumpen, ist unstatthaft.

§ 44 Das "Steigen" hat sofort und ohne Widerrede zu geschehen; geschieht es nicht sofort, so heißt es: "In die Kanne! (Ex pleno!) Eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine böse Z-a-h-l !" Ist bis zum Buchstaben "l" nicht getrunken, so folgt die Erklärung in B.-V.

§ 45 Eine Begründung der Strafe des Steigenlassens kann erst nach dem Trinken verlangt werden. Es muß so lange fortgetrunken werden, bis der in die Kanne Schickende sich zu dem Kommando "Geschenkt" herbeiläßt, dann ist a tempo abzusetzen, es braucht jedoch nicht mehr als ein Ganzer getrunken zu werden.

§ 46 Mit der Blume wird nicht gestiegen. Hat jedoch ein Fuchs sich dermaßen verfehlt, daß es zu seinem besten erscheint, ihn mit seiner Blume spinnen zu lassen, so ist dies in Anbetracht des guten Zweckes gestattet, wenn der Spinnenlassende beifügt: "ohne Blume zu verletzen."

§ 47 Hat der in die Kanne Geschickte nur noch einen Rest im Glase, so muß der Spinnenlassende wenigstens einen Schluck mittrinken, widrigenfalls ihm der B.-V. droht.

c) Pro poena trinken
§ 48 Pro poena trinken ist das vom Präsidium zudiktierte Strafquantum wegen Biervergehens; es muß sofort getrunken werden bis zu dem Kommando "Geschenkt," jedoch nur bis zu einem Ganzen.

7. Kneipnamen
§ 49 Auf der Kneipe darf jeder nur mit seinem Kneipnamen (Biernamen, Spitz) angeredet werden. Wird jemand statt dessen mit seinem Familien- oder einem sonstigen Namen angeredet, so ist er berechtigt, ohne Rücksicht auf Semesterzahl dies durch Steigenlassen mit den Worten "wegen Spitzverhunzung" zu ahnden.

8. Bierzeitung
§ 50 Die Bierzeitung (Kneipzeitung, Topfzeitung) ist eine Sammlung humoristisch gehaltener Begebenheiten, in denen Mitglieder der Kneiptafel eine Rolle spielen, ferner witzig satirischer Meinungsäußerungen über einzelne etc., die zur allgemeinen Erheiterung vorgelesen wird. Es wird ein besondere Redakteur (Bierzeitungsredakteur) hierzu gewählt, der die einzelnen Beiträge zusammenstellt und redigiert.

III. Kneipceremonien
A. Gesellige Ceremonien
1. Vor- und Nachtrinken
§ 51 Jeder hat das Recht, mit den Worten. "Komme dir etwas" ("Es kommt, steigt dir etwas; ich komme, steige, trinke dir ein Stück; komme dir meine Blume") einem anderen etwas vorzutrinken.

§ 52 Jeder, dem etwas vorgetrunken wird (der "Honorierte") kann das vorgetrunkene Quantum annehmen oder nicht. Letzteres geschieht mit den Worten: "Nicht acceptiert!" Jedoch gilt grundlose Verweigerung als Beleidigung.

§ 53 Nimmt der Angesprochene an. so hat er die Pflicht, binnen 5 Bierminuten nachzukommen mit den Worten: "Pro sit, komme mit," oder wenn er nicht sogleich mitkommen will, so annonciert er dies mit den Worten: "Prosit komme nach!" Das Nachtrinken wird dem Vortrinkenden angezeigt.

§ 54 Es muß mit demselben Quantum, mit dem vorgetrunken wurde, auch nachgekommen werden.

§ 55 Ist der Honorierte innerhalb von 5 Bierminuten, nachdem er das vorgetrunkene Quantum angenommen hat, nicht nachgekommen (sei es, das er sich jetzt weigert oder es nur vergessen hat), so hat der, welcher vorgetrunken hat, ihn darauf aufmerksam zu machen mit den Worten. "N.N. getreten zum ersten." Ist nach weiteren 5 Bierminuten das Nachtrinken nicht erfolgt, so heißt es: "N.N. getreten zum zweiten" und schließlich: "Getreten zum dritten." Folgt er diesen letzen Aufforderung nicht und läßt die angegebene Zeit unbenutzt, so kann ihm der Honorierende einen Bierjungen aufbrummen oder ihn in B.-V. erklären lassen.

§ 56 Füchse können Burschen nicht direkt treten, sondern müssen einen anderen Burschen geziemend ersuchen, dies für sie zu tun.

§ 57 Man darf mit dem Quantum, mit dem man einem anderen nachkommt, nicht auch zugleich einem dritten vorkommen.

§ 58 Vielerorts ist es dem einzelnen gestattet, allen Bierverpflichtungen, die sich in 5 Bierminuten bei ihm angesammelt haben, auf einmal mit einem Halben nachzukommen.

§ 59 Trinkt man jemanden in seiner Abwesenheit nach, so muß er 2 Bierzeugen haben.

§ 60 Wird einem etwas "aufs Spezielle" vorgetrunken, was mit den Worten geschieht: "N.N. es steigt, ich komme dir was auf dein Spezielles," so steht es im Belieben des Betreffenden, ob er nachkommen will.

§ 61 Glaubt aber der auf diese Weise Honorierte dem Vortrinkenden einen Gegenehre erweisen zu wollen, so geschieht es mit den Worten: "N.N. ich löffele mich, revanchiere mich." - Es kann der Honorierende dies aber von vornherein ausschließen mit den Worten: " Aufs Spezielle ohne Löffelung" oder " sine sine."

2. Übers Kreuz trinken
§ 62 Der Kreuz-Comment kommt in drei Modifikationen vor : a) Das "übers Kreuz trinken" geschieht, um jemanden besonders zu ehren, in folgender Weise A. sagt: "N. komme dir was !" B. sagt: "N. komme dir etwas übers Kreuz vor !"
Darauf sagt A.: "N. komme unterm Kreuz nach !"
Darauf antwortet B.: "N. komme definitiv nach !"

§ 63 b) Es geschieht, wenn man zweien nachzukommen hat, in folgender Weise : A. und B. kommen dem C. etwas !
C. zu A.: "Komme dir nach !"
C. zu B.: "Übers Kreuz vor !" B. zu C.: " Unterm Kreuz nach !"
C.: "Ich schließe das Kreuz !"

§ 64 c) Es beruht auf dem Gebrauch, daß man mit der Blume nicht nachtrinkt, und geht folgendermaßen vor sich : A. sagt: "N.N. es kommt dir meine Blume !" B. sagt. "N.N. meine Blume kommt dir übers Kreuz vor !" Dann hat sowohl A. als auch B. dem anderen noch einmal nachzukommen mit der gewöhnlichen Formel. Man kann mit einer Blume bloß übers Kreuz nachkommen, wenn eine Blume vorgetrunken wurde; doch ist niemand gezwungen die Blume übers Kreuz steigen zu lassen.

3. In die Welt trinken
§ 65 Einen Halben in die Welt trinken geschieht auf folgende Weise: Das Präsidium oder auch sonst jemand der Corona trinken dem A. einen Halben vor mit den Worten:
"A. ich steige dir einen Halben in die Welt vor !"
A. kommt mit dem selben Quantum nach und zugleich einem anderen vor mit den Worten: "Den halben in die Welt nach, B. einen Halben in die Welt vor !"

§ 66 Kommt jemand binnen 5 Bierminuten nicht nach, so stimmt der Vortrinkende den cantus an: "Wo bleibt der Halbe in die Welt etc. ?" Jedoch hat jeder Nachkommende sowohl wie das Präsidium das Recht, den "Halben in die Welt" zu sistieren mit den Worten: "Halber in die Welt unter den Tisch !" - Es braucht niemand einen Halben in die Welt zweimal anzunehmen.

4. Der Biergalopp
§ 67 Der Biergalopp geht auf folgende Weise vor sich : Jeder präpariert sich mit einem Ganzen; das Präsidium trinkt seinem Nachbar zur Rechten einen Halben vor, dieser ebenfalls sofort dem Nachbar zur Rechten, und so geht es fort bis zum linken Nachbar des Präsidiums, welcher dem Präsidium ebenfalls einen Halben vortrinkt. Dieses kommt seinem linken Nachbar mit dem zweiten Halben nach, letzterer wiederum seinem Nachbar zur linken etc., bis zum rechten Nachbar des Präsidiums.

5. In die Luft sprengen
§ 68 Das "in die Luft sprengen, sprengen, hochsetzen," besteht darin, das mehrere zugleich eine Anzahl gleichgroße aber mindestens je einen Halben betragende Quanta einem oder mehreren anderen vorkommen. Dies muß dem Gesprengten mit Angabe der Quanta vernehmlich und bevor zu trinken begonnen wird angezeigt werden. Wer schon zu trinken angefangen hat, bevor der Gesprengte "Prosit" gesagt hat und so die Annahme erklärt hat, dessen Quantum zählt nicht mit.

§ 69 Der gesprengte muß von 5 zu 5 Bierminuten die Quanta nachkommen und dies dem, der ihm die Sprengung angesagt hatte, mitteilen.

§ 70 Das "in die Luft sprengen" kann auch, um jemanden auszuzeichnen, "aufs Spezielle" geschehen. Dieser hat sich jedoch dann mit einem guten Stück zu löffeln.

B. Rundgesänge und Comments
§ 71 1. Einleitungskantus Jeder Rundgesang oder Comment wird eingeleitet und geschlossen auf folgende Weise: "Es geht (ging) ein An unserm Tisch herum Dreimal drei ist neune Weißt ja, wie ich's meine Zwanzig ist ja 2 x 10 Laßt eine gehen, laßt eine gehen." Daran schließt sich nach Kommando und etwaigen Erläuterungen des Präsidiums die betr. Ceremonie etc.

§ 72 2. Der Rundgesang Einen Rundgesang singen alle : "Rundgesang und Gerstensaft Lieben wir ja alle Darum trinkt mit Jugendkraft Schäumende Pokale Bruder, deine Schönste heißt ? Hier erhebt sich der rechte Nachbar des Präsidiums, singt den Namen seiner Geliebten und trinkt seinen Rest. Der Chor fährt unterdessen fort : "N.N. soll leben hoch :,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch ! :,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch!“ Dann beginnt die Corona mir „Rund - Rund" und wiederholt dieses Wort so oft, als Personen gesungen haben; jedoch kann das Präsidium auch früher ein Zeichen geben, worauf wieder von allen gesungen wird: "Rundgesang und Gerstensaft etc." Die Ceremonie macht eine Runde durch die Corona bis zum Präsidium.

§ 73 3. Der Bacchus - Comment Beim Bacchus - Comment singt die Corona : "Vivat, vivat, Bacchus, Bacchus lebe ! Bacchus war ein braver Mann, Der zuerst der goldnen Rebe Süßen Nektar abgewann. Es leben die Schwarzen, die Blonden, die Braunen, :,: Sie leben alle hoch" :,: Jetzt erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder mit dem Glase und singt : "Ob ich's wag' und ob ich's thu'
Ob's die Herrn auch lassen zu ?" Der Chor antwortet: :,: "Hinunter mit dem Plunder :,: Hinunter mit ihm !" Währenddessen trinken die Betreffenden ihren Rest; haben sie getrunken, so singen sie : "Es ist geschehn!" was der Chor bestätigt mit den Worten : "Wir alle haben's gesehn !" Dann beginnt die Corona aufs neue : "Vivat" etc. Die Ceremonie macht die Runde bis zum Präsidium.

§ 74 4. Der En Angleterre - Comment. Beim En Angleterre - Comment wird von allen gesungen : "En Angleterre Nous irons Chercher la guerre Sans canons, :,: C'est pour la prouver De l'artillerie :,: :,: Brave soldatesca Tirez ! Tirez ! Tirez !" Bei "brave soldatesca" erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Kneiptafel und trinkt bei "tirez" ihren Rest; das "tirez" wird so lange wiederholt, bis sämtliche ihr Glas geleert haben. Dann fährt der Chor fort : "Ah! ce brave compagnon Qui sait tirez sans canon!" Diejenigen, welche leergetrunken haben, schlagen dabei im Takte die Gläser auf den Tisch, dann beginnen alle wieder : "En Angleterre usw.," wobei diejenigen, welche schon getrunken haben, mit den Gläsern auf den Tisch trommeln. Bei "brave soldatesca" aber durch einen Schlag mit dem Glase auf den Tisch abschließen; darauf geht der Comment wie vorher weiter bis zum Präsidium.

§ 75 5. Der deutsche Comment Beim deutschen Comment sind Ceremonien und Melodie genau die gleichen wie beim französischen Text des En Angle- terre - Comments. Die deutschen Worte lauten : "Auf mit dem Becher An den Mund ! Auf und leert ihn Bis zum Grund ! :,: Trinket und schlürfet Den köstlichen Trank :,:
:,: Auf tapfre Zecher !:,: Ziehet ! Ziehet ! Ziehet ! - - - - Ha, das ist ein wackrer Mann, Der den Becher leeren kann !"

§ 76 6. Der deutsche Hammer Beim deutschen Hammer singt die Corona : "Auf mit dem Hammer Nieder mit ihm, Schmiede das Eisen, So lange es noch warm ist, Schmiede das Eisen So lang es noch glüht !" Bei "Auf" erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Corona und trinkt bei dem Wort "glüht" ihren Rest. Diejenigen, welche ausgetrunken haben, erheben mit dem Worte "auf" ihr Glas, stoßen es mit dem Worte "nieder" auf den Tisch und begleiten die Worte "schmiedet - glüht" mit Stoßen, das Wort "glüht" mit Trommeln.

§ 77 7. Ins versoffene Lager. Bei diesem Comment singen alle : "Ins versoffene Lager ziehen wir, da gibt's schöne Mädchen, Wein und Bier ! Wohlauf, Kameraden, ladet die Gewehre, es gilt unserm Freunde dem N.N. zur Ehre! N.N. gebe Feuer ! - Feuer ! Feuer ! Feuer ! Feuer !" Nach dem ersten "Feuer" erhebt sich der rechte Nebenmann des Präsidiums und trinkt bei dem letzten "Feuer" seinen Rest. Darauf reicht man sich kreuzweise die Hände und singt : "Ihr Brüder zur Rechten, Ihr Brüder zur Linken, Wir wollen einander Ein Schmollis zutrinken ! :,: Ihr Brüder Hallo ! Macht's alleweil so ! :,: Bei dem Wort "so" klatscht man in die Hände und schließt die Kette wieder; beim wiederholten "so" wird mit Händeklatschen geschlossen. Dann hebt der Comment von neuem an . NB. Bei einer größeren Kneiptafel steht bei den Worten "N.N. gebe Feuer!" nicht ein einzelner, sondern eine vom Präsidium bestimmte Zahl zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder auf und trinkt bei "Feuer" ihren Rest, wobei der Name des linken Flügelmannes gesungen wird.

§ 78 8. Der Summ - Comment. Der Summ - Comment geht in folgender Weise vor sich: Das Präsidium ruft . "Wer summt mit einem Viertel ?" Wer singen will, antwortet :"Summ!" darf es aber nur, wenn das Präsidium antwortet : "N.N. habes." Nachdem einige gesungen haben, fragt das Präsidium : "Wer summt mit einem Halben?" und schließlich : "Wer summt mit einem Ganzen?" Wer gesungen hat, trinkt sofort sein betreffendes Quantum. Will niemand mehr singen, so wird der Comment geschlossen. Für j eden Summ - Comment bestimmt das Präsidium mehrere Mitglieder der Kneiptafel als Refrainkommission, die nach jedem Liede einen passenden Refrain anzustimmen hat.

§ 79 9. Der Lebe - Liebe - Comment Beim Lebe - Liebe - Comment singt die ganze Corona : "Lebe, liebe, trinke, lärme und bekränze dich mit mir, härme dich wenn ich mich härme und sei wieder froh mit mir!" Auf "Lebe" stößt das Präsidium mit seinem Nachbar zur Rechten an, auf "Liebe" dieser mit dem nächsten usw. bis zum Ende des Liedes. Derjenige, bei dem das Lied endet, trinkt seinen Rest und beteiligt sich nicht mehr am Gesange. Sein rechter Nachbar beginnt den Rundgesang von neuem. Der Gesang wird so lange fortgesetzt, bis nur noch drei Mitglieder der Kneiptafel Bier haben. Diese drei singen darauf mit verteilten Rollen das Lied :"Es hatten drei Gesellen" usw.

§ 80 10. Der Liebes - Comment. Beim Liebes - Comment dürfen nur Liebeslieder gesungen werden. Das Präsidium bestimmt ein Mitglied der Kneiptafel, welches anfängt; dann wird der Reihenfolge nach gesungen, jedoch nur, nachdem das Präsidium vivat sequens gerufen hat. Das Präsidium darf auch einen oder mehrere übergehen. Wer kein Lied singt, stärkt sich mit einem Halben und wem kein Lied einfällt, während das Präsidium 1, 2, 3 zählt, ebenfalls einen Halben.

§ 81 11. Der Lieblings - Comment. Der Lieblings - Comment unterscheidet sich vom Liebes - Comment nur dadurch, daß nicht ausschließlich Liebeslieder, sondern von jedem Einzelnen sein Leiblied gesungen wird.

§ 82 12. Der ABC - Comment. Der ABC - Comment geht auf folgende Weise vor sich : Das Präsidium befiehlt dem einzelnen, ohne sich jedoch an eine bestimmte Reihenfolge zu halten, ein Lied zu singen, das mit einem vom Präsidium bestimmten Buchstaben anfängt. Wer kein entsprechendes Lied weiß, nachdem das Präsidium 1, 2, 3 gezählt hat, zahlt einen Halben als Fiskus ; er hat aber das Recht, das Präsidium um Nennung eines Liedes mit dem betreffenden Buchstaben zu bitten. Kann dieses der Forderung nicht entsprechen, so zahlt es ebenfalls einen Halben, andernfalls zahlt der Fragesteller den zweiten Halben.

§ 83 13. Der Städte - Comment. Beim Städte - Comment singt jeder der Reihe nach, vom rechten Nachbarn des Präsidiums angefangen, nach der Melodie :" Und in Jene, da lebt sich's bene usw." einen selbstgemachten Vers, der sich auf eine vom Vordermann genannte Stadt zu reimen hat. - Wer einen solchen Vers nicht zustanden bringt, zahlt einen Halben.

§ 84 14. Der Stech - Comment. Beim Stech - Comment wird ( bei Burschen vom Präsidium, bei Füchsen vom Fuchsmajor ) durch einen Stich mit dem Schläger jedem der Reihe nach, von rechts angefangen, das Kommersbuch aufgeschlagen. Jeder hat das hierdurch getroffene Lied nach eigener Melodie ( jedenfalls aber n i c h t mit der dem betreffenden Lied zukommenden ) zu singen. Das Präsidium bzw. der Fuchsmajor bestimmt, wenn auf den zwei offenen Seiten verschiedene Lieder stehen, den zu singenden Kantus mit dem Rufe : rechts, links, oben, unten.

§ 85 15. Der Veilchen - Comment Der Veilchen - Comment geht auf folgende Weise vor sich: Die Ganze Corona singt: "Freut euch des Lebens, Weil noch das Lämpchen glüht, Pflückt die Rose, Eh‘ sie verblüht!" Statt nun weiter zu singen: "man schafft so gern - - findet sie," wird ein von jedem einzelnen der Reihe nach improvisierter Vers eingefügt und von dem Betreffenden in der fortlaufenden Melodie Solo gesungen, worauf die Corona einfällt mit: "Und laßt das Veilchen unbemerkt, Das dort am Wege blüht!" Wer keinen Vers zustande bringt, zahlt einen Halben.

§ 86 16. Der Hans - Comment Die Grundlage des Hans - Comment bildet der Vers: "Unser Hans hat Hosa an Und dia sind blau;
Schnell wie der Wind weht, Und wie der Hahn kräht; Unser Hans hat Hosa an Und dia sind blau!" Alles wird allgemein gesungen mit Ausnahme der Worte: "blau, weht, kräht, blau." Während die Worte gesungen werden: "Und dia sind," "Schnell wie der Wind," "Und wie der Hahn," trinkt jeder der Reihe nach, rechts vom Präsidium angefangen, bei jeder Zeile ein andere, und muß dann das Wort singen: "blau, weht, kräht, blau."

§ 87 17. Der Allah - Comment Beim Allah - Comment singt das Präsidium oder ein von diesem bestimmter Solo: "Allah ist groß!" und begiebt sich dabei in eine bestimmte Stellung, die von der Corona unter dem allgemeinen Gesange :,: "Und Mohammed, und Mohammed Ist sein Prophet" :,: nachgemacht wird. Nach Ausführung verschiedener ulkiger Stellungen, die in der Willkür des Vorsängers liegen, kehrt man in die ursprüngliche Stellung zurück.

§ 88 18. Der Relativum - Comment Es erhebt von der Rechten des Präsidiums an die bestimmte Anzahl mit Ganzen. Die Corona singt: Korona singt: :,: Dat Relativum Qui, quae, quod :,: Qui: Dat sünd wi! (deuten auf sich) Quae: Dat is hä! (deuten auf die Stehenden) Quod: is dä Pott Den hä utsupen mott!" Bei den beiden letzten Versen wird im Takt auf den Tisch gehämmert und der letzte Vers oder auch nur das Wort "mott" so lange wiederholt, bis die Betreffenden ihren Rest getrunken haben.

§ 89 19. Der Fürst von Thoren Ein Bierfaß wird als Fürstenthron auf den Tisch gestellt. Das jeweilige Präsidium setzt sich auf das Faß, alle anderen stellen sich in einer Reihe auf, die Gläser in der Hand. Hierauf wird das Lied: "Ich bin der Fürst von Thoren" in folgender Weise gesungen: 1. Strophe vom Fürsten, 2. Strophe von allen übrigen mit Ausnahme des Fürsten, 3. Strophe wieder vom Fürsten, dann bewegt unter fortwährendem Absingen der 4. Strophe die aufgestellte Reihe um den Fürsten herum und jeder reicht diesem der Reihe nach das geöffnete Deckelglas zum Trinken dar, welches er dann auf der linken Seite vom Fürsten wieder empfängt. Nachdem in dieser Weise die ganze Reihe vorbeigezogen, singt der Fürst die letzte Strophe Solo bis: "Ich leg‘ nun in N.N.s Hand," wodurch er seinen Nachfolger bestimmt. Dieser nimmt die gleiche Ceremonie vor. Der Fürstenthron wird zuerst in Besitz genommen vom Präsidium, dann von den Burschen der Kneiptafel, Füchse sind ausgeschlossen. Will der Fürst die Ceremonie schließen, so sing er: "Ich leg‘ es in niemands Hand."
§ 90 20. Der Pappenheimer Das Präsidium kommandiert: "Silentium! Es präpariert sich ein Pappenheimer; N.N. auf!" Dann setzten sich beide auf die Stuhllehne und singen nach der Melodie "Schier dreißig Jahre": :,: Wir steigen :,: :,: Einen Halben in die Welt :,: :,: Warum sollen wir nicht steigen einen Halben in die Welt?:,: Einen Halben in die Welt Bei Wein und Bier Lustige Pappenheimer sind wir; Bei Bier und bei Wein, Lustige Pappenheimer wollen wir sein. :,: General Pappenheim :,: :,: Der soll leben :;: :,: General Pappenheim :,: :,: Er lebe hoch! :;: Jetzt wird getrunken; darauf ernennen sich beide ein Substitut und alle vier singen wieder; dann ernennen sich diese vier weitere vier Substituten und singen vom neuen etc., bis alle daran waren. Ist dies geschehen, so erhebt sich die Corona auf den Tisch und singt: "Wir steigen einen Halben :,: einen Halben, überm Tisch" etc. :,: Bei dem letzten Hoch werden alle Gläser geleert. Hierauf duckt sich die ganze Corona unter den Tisch und singt mit gedämpfter Stimme: "Wir steigen einen Halben unterm Tisch" etc. Hierauf kommandiert das Präsidium zu Ehren des General Pappenheim einen Raketensalamender und nach dessen Beendigung "Pappenheimer ex."

§ 91 21. General London Die ganze Kneiptafel singt : "General London, London rückt an, General London, London rückt an. Mit 600.000 Mann Rückt General London an. General London, London rückt an." Darauf werden von den einzelnen Mitgliedern der Corona vom rechten Nachbar des Präsidiums angefangen, folgende Kommandos abgegeben : "Halt! - Werda! - Ronde! - Was für'ne Ronde! - Kneipronde - Schnapsronde! - Wer thut die Ronde? - General London! - Raus! - Stillgestanden! - Gewehr auf! - Achtung, präsentiert das Gewehr! - Gewehr auf Schultern! - Gewehr ab! - Weggetreten!" Und zwar wird, nachdem das Lied einmal gesungen ist, zunächst nur das erste Kommando gerufen, darauf nach Wiederholung des Liedes die früheren Kommandos und das folgende dazu. Variationen der Kommandos sind je nach Größe der Corona zulässig.

§ 92 22. Der Bruder Liederlich Die ganze Kneiptafel singt : :,: " Bruder Liederlich, Bruder Liederlich, Warum sauft Ihr denn so fürchterlich? :,: Hier erheben sich die vom Präsidium zu seiner rechten bestimmten und singen : "Ei :,: was können wir dafür, :,: Daß uns schmeckt so gut der Bier, der Bier; :,: was können wir dafür, :,: Daß uns schmeckt so gut der Bier?" Die Corona singt darauf: "Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann niemals was werden, Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann nochmal was werden, Schluck, Schluck, Schluck, den ersten Schluck!" Hier trinken die Betreffenden einen Schluck, dann singen sie: "Ei, wie schmeckt das Bier so bene!" Darauf singt die Corona: "Schluck, Schluck, Schluck, den zweiten Schluck!" Die Betreffenden trinken wieder einen Schluck und singen dann: "Sind wir nicht Gambrini Söhne!" Die Corona singt nun: "Schluck, Schluck, Schluck, den letzten Schluck!" Die Betreffenden trinken hierauf ihr Glas leer und die Corona singt weiter : "Sie haben brav gehoben, Drum wollen wir sie loben; Im Glas ist nichts geblieben, Drum wollen wir sie lieben! Bruder Liederlich, Bruder Liederlich Warum sauft Ihr denn so fürchterlich!" Der Comment geht weiter und diejenigen, welche getrunken haben, trommeln bei den Worten:
"Sie haben brav gehoben - fürchterlich" mit den Gläsern auf den Tisch. Die Ceremonie geht rund bis zum Präsidium.

§ 93 23. Lasset die feurigen Bomben erschallen Bei gegebener Gelegenheit wird zu Ehren eines Mitgliedes der Kneiptafel gesungen: "Lasset die feurigen Bomben erschallen, Piff, paff, puff, vivalleralala! Unser Bruder N.N., der soll leben, Und sein Mädchen auch daneben, Drum trinkt er jetzt sein Gläschen aus! Aus! Aus! Aus!" Währenddessen trinkt der Honorierte seinen Rest, dann fährt die Corona fort: "Leeret die Gläser, schenkt sie wieder ein! Laßt uns alle fidele Brüder sein!"

§ 94 24. Der Semester - Salamander Nach dem Einleitungskantus kommandiert das Präsidium: "1. Semester!" Ein Mitglied der Kneiptafel im 1. Semester erhebt sich und spricht: "Es erhebe sich das 1. Semester und reibe mit mir auf das Wohl aller nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!" Hierauf kommandiert das Präsidium: "2. Semester!" Ein Vertreter des 2. Semesters spricht: "Es erhebe sich das 2. Semester und reibe mit mir auf das Wohl aller vorhergegangenen und aller nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!" Darauf kommt das 3. Semester an die Reihe etc. NB. Die Füchse eventuell die Corona reiben auf Kommando des Präsidiums mit.

§ 95 25. Der Raketen - Salamander Der Raketen - Salamander geht auf gleiche Weise vor sich wie der feierliche Salamander bis zum ersten Kommando 1, 2, 3 nach dem Trinken. Das Präsidium ruft dann dreimal nacheinander: "Erste (bezw, zweite, dritte) Rakete steigt. Die Corona ahmt jedesmal das Zischen einer aufsteigenden Rakete nach und verleiht der Bewunderung darüber durch ein lautes "Ah" Ausdruck. Dann: "Raketen - Salamander ex!"

§ 96 26. Der Feuer - Salamander
Er verläuft folgendermaßen: Kommando : Achtung! (Ausführung. Das Glas wird ergriffen.) Kameraden, es brennt! (Das Glas wird kreisend auf dem Tische gerieben, wobei die einzelnen brummend Signale und
Kommandos nachahmen) Spritz‘ - fertig! (Das Glas wird zum Mund geführt.) Los! (Das Glas wird geleert.) Achtung! Protzt ab! (Ein Schlag mit dem Glas auf den Tisch.) Vorwärts! Führer links - Marsch! (Es wird mit dem Glase das Signal. "Kamerad komm!" getrommelt und auf das Kommando:) Trab - Marsch! (In Wirbel übergegangen.) Compagnie - Halt! (Das Glas wird erhoben.) Auf der Stelle ruht! (Aufschlag auf den Tisch)

§ 97 27. Der Schweizer - Salamander Die Kommandos beim Schweizer - Salamander lauten: "Standet uff ihr Chaiba! de rechte Hand an de rechta Schankul, de link Hand an de linka Schankul! de recht Hand ans Gläsli! De link Hand uff de Tisch! De Dackchel ufi! ´s Gläsli ans Maul! Sufet ihr Chaiba! no emol ihr Chaiba! Sufet us ihr Chaiba! ´s Gläsli uff de Tisch! De Dackchel zu" De recht Hand an de linka Schankul! De link Hand an de rechta Schankul! So jetzt hocket abi, ihr Chaiba!"

§ 98 28. Der Bierwalzer Zur Melodie des Bierwalzers wird bei der 1. Strophe das "la, la, la," mitgesungen. Die den Worten "Hat sie!" "Ist sie!" wird mit dem Hausschlüssel ans Glas geklopft, ebenso von den Worten: "O jerum" an bis zum Schluß. Bei der 2. und den folgenden Wiederholungen wird nach Kommando gestampft, gepfiffen, getrommelt, mit den Gläsern geklappert etc.

§ 99 29. Tischhospiz Tischhospize sind bestimmte Lieder oder Strophen, die auf Kommando des Präsidiums von den Mitgliedern der einzelnen Tische gesungen werden.
§ 100
30. Der Fiskus Fiskus ist ein Bierquantum, das gemeinsam getrunken wird, und zwar auf folgende Weise: Die Gläser werden in gerader Linie vor dem Präsidium aufgestellt und zwar so, daß abwechselnd die Henkel nach rechts und nach links gerichtet sind. Darauf sagt das Präsidium: "Es ist ein Fiskus angetanzt, ich lasse ihn kreisen unter Absingen des Liedes . . ." oder "unter Absingung des N.-Comments." Hierauf verteilt das Präsidium die einzelnen Gläser, nachdem es sie angetrunken, unter die Corona. Die Gläser werden mit offenen Deckeln und ohne den Tisch zu berühren dem Nachbar gereicht mit den Worten: "Prosit Fiskus!" Die geleerten Gläser werden mit geöffneten Deckeln in der selben Weise vor dem Präsidium aufgestellt, wie vorher die vollen. Derjenige, der den letzten Rest trinkt, sagt: "Fiscus ex!" Das Präsidium ruft nun: "Fuchs N.N. zähle die Leichen!" Der Fuchs steigt auf den Tisch und klappt laut zählend die Deckel zu.

C. Bierspiele
§ 101 Bierspiele sind Veranstaltungen, bei denen für j eden Fehler oder auch auf Grund persönlichen Pechs das einzelne Mitglied der Kneiptafel zu einer vom Präsidium bestimmten Strafe verdonnert wird. Die angelaufenen Quanta werden angekreidet und gemeinsam getrunken.

§ 102 1. Der Graf von Luxemburg Diesem Spiel liegt das Lied zu Grunde: :,: Der Graf von Luxemburg, Hat all sein Geld verjuckt. :;: :;: Hat 100000 Thaler in einer Nacht verjuckt!" :,: Es werden auf einer Tafel für die Worte: "Graf," "Luxemburg," "Geld," "verjuckt," "100000," "Thaler," "Nacht" entsprechende Bilder gezeichnet. Das Präsidium bestimmt nun einen, der, während das Lied gesungen wird, mit einem Stock auf das betreffende Bild zu zeigen hat. Zeigt der Betreffende auf ein falsches Bild, so fährt er mit dem bestimmten Quantum bei.

§ 103 2. Die Bieruhr Die Bieruhr geht folgendermaßen von sich: Das Präsidium teilt die Corona nach Tischen auf. Jede Abteilung macht für ihren Bereich mit Kreide einen Kreis auf den Tisch. Die Anzahl der Radien entsprechend der Personenzahl. Im Zentrum eines jeden Kreises wird ein Schlüssel eingesetzt; auf Kommando des Präsidiums wird der Schlüssel gedreht. Derjenige, bei welchem der Bart des Schlüssels stehen bleibt, erhält einen Bierstrich, was solange fortgesetzt wird, bis jeder wenigstens einen solchen hat. Dann erfolgt vom Präsidium die Mitteilung des zu zahlenden Quantums.

§ 104 3. Der Hammerschmied Dem Hammerschmied liegt das Lied zu Grunde: "Es ist ja kein Dörflein so klein. Ein Hammerschmied muß ja drin sein, Zieh‘ , zieh‘ Hammerschmied Und laß uns wacker laufen; So, so ist's eben recht,
So wirst du dich besaufen!" Die folgenden Strophen werden von einem durchs Präsidium bestimmten Solosänger vorgetragen. Die zweite Strophe wird mit a gesungen: "As ast ja kann Darflan sa klan, An Hammarschmad maß ja dran san" etc. Die 3. Strophe mit e: "Es est je ken Derflen se klen En Hemmerschmed meß je dren sen" etc. und so fort mit i, o, u, au, etc. etc. Jeder Fehler eines Solosängers wird angemerkt und je nach der Anzahl der Bierstriche bestimmt sich der Beitrag zum Fiskus.

§ 105 4. Hinterm Ofen Es liegt diesem Bierspiel folgendes Lied zu Grunde: "Hinterm Ofen Liegt ein alter Ranzen; Seht ein mal den Ranzen an, Wie der Ranzen tanzen kann!" Für die folgenden Strophen werden vom Präsidium Solosänger bestimmt. 2. Strophe: Die Silben "O, Ran, tan" werden weggelassen. 3. Strophe: "fen, zen" wird ausgelassen. 4. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" bleibt weg. 5. Strophe: "Ofen, Ranzen, Tanzen" wird gesungen, alles andere mit stummen Lippenbewegungen. 6. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" wird gepfiffen, alles andere ausgelassen. 7. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" wird gesungen, das andere gepfiffen. 8. Strophe: "Ofen, Ranzen, tanzen" wird gemimt, das andere gesungen. 9. Strophe: wie 1. Strophe Jeder Fehler wird mit einem Bierstrich geahndet und nach deren Anzahl das zum Fiskus beizutragende Quantum bestimmt.

D. Biergerichtliche Ceremonien
1. Das Stangenabfassen
§ 106 Niemand darf mit offenen Deckelglas am Biertisch sitzen. Die Blume muß binnen 5 Bierminuten angetrunken sein, widrigenfalls das Glas abgefaßt werden darf. - Dem Präsidium kann das Glas nicht abgefaßt werden.

§ 107 Beim Abfassen wird also verfahren: Der Abfassende nimmt das betreffende Glas dem Eigentümer weg und trinkt es selbst aus oder seinem Nachbarn zur Rechten zu, mit den Worten: "Abgefaßte Stange von N.N." Jeder Folgende wiederholt beim Weitergeben und trinken diese Worte. Niemand darf übersprungen werden und so macht die Stange, ohne den Tisch zu berühren, mit geöffnetem Deckel die Runde und wird mit einem schäbigen Miste dem Eigentümer wieder vorgesetzt mit den Worten: "Abgefaßte Stange von N.N. zurück!"

§ 108 Die abgefaßte Stange darf nicht an dem Eigentümer vorbeigereicht werden und es muß vorher dessen Nachbar zur Linken, selbst wenn er der Abfassende ist, dieselbe bis auf den schäbigen Mist austrinken.

§ 109 Jeder der diesen Bestimmungen zuwiderhandelt oder Formfehler begeht, zahlt die abgefaßte Stange.

§ 110 Gesetzte Stangen dürfen nicht abgefaßt werden.

2. Das Tempeln
§ 111 Läßt jemand sein Glas, dessen Blume bereits abgetrunken ist, offen stehen ohne das selbe anzufassen, so hat jeder das Recht, sein Glas auf das geöffnete zu setzen und die Corona mit den Worten: "Füchse herbei!" aufzufordern, dasselbe zu thun, bis von irgend einem der Deckel des obersten Glases zugeschlagen wird. Der Inhaber des untersten Glases zahlt die sämtlichen aufgesetzten Gläser.

§ 112 Hierher gehört auch der Fuchsenmist: Jeder Fuchs hat das Recht, einem Mitglied des Burschensalons ein Glas unter dem Rufe: "Fuchsenmist!" abzufassen, falls dasselbe die Hand nicht ans Glas gelegt hat. Der betreffende Fuchs hat das Glas völlig zu leeren. Jeder Zuwiderhandelnde hat das Glas zu zahlen. Der Fuchsmajor hat die Pflicht, zu verhüten, daß dieser Brauch nicht in Ungebührlichkeiten ausarte.

3. Biermensuren
§ 113 Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in seiner Bierehre verletzt fühlt (was durch einen Tusch geschieht), kann den Beleidiger hierzu veranlassen, um sich so Genugthuung zu verschaffen.

§ 114 Ein Fuchs kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen.

§ 115 Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind die Äußerungen: "Du bist gelehrt," "Du bist Doktor," "Du bist Papst," "Bierjunge."

a) Biersuiten
§ 116 Auf die Tusche "Gelehrt," "Doktor," "Papst" muß man binnen 5 Bierminuten fordern oder überstürzen, d. h. mit schwerem Tusch antworten.

§ 117 Bei "Gelehrt" hat jeder Teil einen Halben zu trinken, bei "Doktor" einen Ganzen, bei "Papst," zwei Ganze.

§ 118 Nachdem es das Präsidium gestattet hat, finden sich beide Teile, jeder mit seinem Sekundanten, zusammen. Ein Unparteiischer macht die Waffen (Gläser) gleich und kommandiert: "Auf die Mensur! Ergreift die Gelehrten! resp. Doktoren! Resp. Päpste! Stoßt an! Los!"

§ 119 Wenn einer vor dem Kommando "Los" trinkt, werden die Waffen gewechselt.

§ 120 Wer zuerst sein geleertes Glas auf den Tisch gesetzt hat, wird vom Unparteiischen der Blutung und Nagelprobe als Sieger erklärt.

§ 121 Mancherorts (Norddeutschland) wird bei schwereren Bierbeleidigungen auf "kleiner Ocean" oder "Großer Ocean!" gefordert. - Kleiner Ocean = 6 Ganze; Großer Ocean = 12 Ganze.

b) Bierjunge
§ 122 Ist jemand mit "Bierjunge" tuschiert worden (ein Bierjunge aufgebrummt worden), so kann der Beleidigte nicht mehr überstürzen, sondern muß fordern.

§ 123 Der Bierjunge wird folgendermaßen ausgefochten: Es wird beim Präsidium angefragt: "Ziehen Bierjungen?" Das Präsidium erwidert: "Ziehen," resp. "nicht." Nun ernennt der Aufgebrummte zur Entscheidung einen Burschen als Unparteiischen, der zwei Gläser für die Paukanten füllen läßt. Dann beginnt er: "Sind die Paukanten da?" Die Corona erwidert: "Adsunt (resp. non adsunt)!" Unparteiischer: "Waffen ans Licht! Sind die Waffen gleich?" Corona: "Sunt (resp. non sunt)!" Im letzteren Falle kommandiert der Unparteiische: "N.N. trinkt!" Unparteiischer: "Arma sunt paria! Wechselt die Waffen! Stoßt an! Der Aufgebrummte zählt eins!" Aufgebrummter: "Eins!" Gegner: "Zwei!" Aufgebrummter: "Drei!" Auf "drei" leeren die Paukanten ihre Gläser; wer zuerst ausgetrunken hat, ruft sofort: "Bierjunge!" Danach, sowie mit Berücksichtigung der Blutung und Nagelprobe entscheidet der Unparteiische den Sieg mit den Worten: "Ich erkläre N.N. für abgeschissen." Der Be siegte hat die beiden Gläser zu zahlen, bei Unentschiedenheit zahlt jeder sein Glas. Appellation ans Biergericht ist zulässig.

4. Biergericht
§ 124 Biergericht ist eine von einem Mitglied der Kneiptafel beantragte Gerichtsarbeit (bestehend aus einem Richter und zwei bis vier Räten) für alle vom Präsidium noch nicht bestraften Vergehen gegen Comment und Ordnung oder auch berufen wegen einer ungerechten Verfügung eines einzelnen.

§ 125 Der Verlauf eines Biergerichts ist folgender: Der Ankläger bittet ums Wort und fragt: "Ziehen Bieranklagen?" Das Präsidium erwidert: "Bieranklage zieht (nicht)!" Der Ankläger fährt fort: "Bieranklage in Bänken gegen N.N. wegen . . .(Angabe des Grundes). Bierrichter sei N.N." Hierauf ernennt das Präsidium die Räte und der Bierrichter spricht nun: "Silentium! Ein hochweises Biergericht hat sich konstituiert. Angeklagter citatus, eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist drei oder du fährst bei!" Bis "drei" hat sich der Angeklagte mit "adsum" zu melden. Der Bierrichter sagt nun: "Was hat der Ankläger vorzubringen gegen den unglückseligen N.N.?" Der Ankläger stellt seine Klage mit dem petitum poenae und nennt seine Zeugen. Der Angeklagte wird dann zur Verteidigung aufgefordert; er repliziert und nennt auch seine Zeugen. Bierrichter: "Silentium! Die Akten in Sachen N. gegen N. sind damit geschlossen!" Darauf folgt die Beweisaufnahme. Zuerst werden die Zeugen des Klägers vernommen, dann die des Angeklagten, die ihren Mann be- bzw. entklötigen, d. h. für oder gegen ihn sprechen (be = pro; ent = contra). Sonstige Beweismittel sind Sachverständige und richterlicher Augenschein. - Alle Aussagen gehen auf Cerevis (= höchste Beteuerungsformel des bierehrlichen Studenten).

§ 126 Bei den Beratungen und Entschließungen des Biergerichtes entscheidet absolute Stimmenmehrheit.

§ 127 Als Strafen verhängt das Biergericht Fiskus und Bierverschiß.

§ 128 Die Urteilsverkündigung lautet: "Silentium! Ein hochweises Biergericht erkennt in Sachen N. contra N. für Recht daß . . . Von Rechts wegen! Clausa sunt acta. Ein hochweises Biergericht löst sich hiermit auf!"

§ 129 Macht der Ankläger einen Formfehler, so wird seine Anklage unter den Tisch geschlagen; macht der Bierrichter einen Fehler, so wird er vom Präsidium verdonnert.

§ 130 Jedes klagbare Faktum, das nicht binnen 5 Bierminuten eingeklagt ist, gilt als verjährt, tempus utile abgerechnet.

§ 131 Bierzeugen muß jeder Bierehrliche, Bierrichter jeder bierehrliche Bursch sein.

§ 132 Das Präsidium hat jederzeit das Recht, das Biergericht unter den Tisch zu schlagen.

5. Bierkonvent oder Femgericht
§ 133 Ist der Ankläger, Angeklagte oder einer der Zeugen mit dem Urteil des Biergerichtes unzufrieden, so kann er innerhalb 5 Bierminuten an ein Femgericht apellieren.

§ 134 Das Femgericht besteht aus drei bis fünf an der Sache nicht beteiligten Burschen. Seine Verhandlungen sind geheim.

§ 135 Es ist weder in der Form noch dem Strafmaß an bestimmte Regeln gebunden. Gegen seine Urteile ist keine Berufung mehr möglich. Während der Verhandlung trinken die Mitglieder der Feme auf Kosten des Verdonnerten (Fiskus).

6. Bier - Verschiß (B.-V.)
§ 136 Der B.-V. ist die Absprechung der Bierehre und aller mit ihr verknüpften Rechte gegenüber einem Mitglied der Kneiptafel. - Es giebt einen einfachen, doppelten und dreifachen B.-V.

§ 137 Es ist das Recht eines jeden bierehrlichen Burschen, einen anderen in B.-V. zu stecken.

§ 138 In B.-V. fährt: a) Wer in grober Weise Bier vergeudet, b) Wer sein Cerevis falsch giebt, c) Wer sich gegen Anordnungen des Präsidium auflehnt oder eine von ihm diktierte Strafe nicht annimmt, d) Wer mit Bierschissern irgend welche Gemeinschaft hat, e) Wer ein vorgetrunkenes Quantum nicht annimmt oder nach dreimaligem Treten nicht nachkommt, f) Wer auf das übliche Kommando hin nicht in die Kanne steigt, g) Wer das was er einem anderen nachkommt zugleich einem dritten vorkommt. h) Wer einen Bierjungen nicht binnen 5 Bierminuten auspaukt.

§ 139 Die B.-V.-Erklärung geht folgendermaßen vor sich: "Silentium! N. ist in B.-V.! Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn an!" oder "ich kreide ihn selbst an!" Jeder bierehrliche Fuchs, der nicht sofort ankreidet, fliegt sofort in B.-V. - Das Angekrittensein an der B.-V.-Tafel ist das äußerliche Zeichen, das der Betreffende in B.-V. ist.

§ 140 Der Bierschisser muß sich aus dem B.-V. wieder herauspauken, was sofort geschehen kann; thut er es binnen 5 Bierminuten nicht, so fliegt er in den doppelten und schließlich in den dreifachen B.-V.; paukt er sich auch aus diesem nicht heraus, so wird er von der Kneipe verwiesen und besonders zur Rechenschaft gezogen.

§ 141 Das Herauspauken geschieht auf folgende Art: Der Bierschisser bittet einen bierehrlichen Burschen zu vermelden, das er sich herauspauken wolle. Dieser meldet es dem Präsidium, welches ankündigt: "Silentium! Der Bierschisser N.N. will sich aus dem B.-V. herauspauken. Wer paukt mit?" Hat sich ein Mitpauker gemeldet, so fragt der betreffende bierehrliche Bursche: "Wer ist Bierschisser?" worauf die Corona antwortet: "N.N.!" Weiter fragt der Herauspauker: "Was ist N.N.?" Corona: "Bierschisser!" Herauspauker: "Ergreift die Gläser! Setzt an! Los!" Der Bierschisser trinkt das bestimmte Quantum, die Mitpauker nur einen Schluck! - Nun fragt der
Herauspauker: "Wer ist bierehrlich?" Corona: "N.N." Herauspauker: "Wer ist N.N.?" Corona: "Bierehrlich!" Dann folgt das Lied: "Solche Brüder müssen wir haben, Die versaufen, was sie haben Strümpf‘ und Schuh‘, Strümpf‘ und Schuh‘, Laufen dem Teufel barfuß zu! Zum Zippel, zum Zappel, zum Kellerloch hinein, Heute muß alles versoffen sein!" Nun verkündet das Präsidium: "Silentium! N. ist wieder bierehrlich! Ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn aus!"

§ 142 Eine Berufung wegen etwa unrechtmäßiger B.-V.-Erklärung kann immer erst nach geschehenem Herauspauken erfolgen.

E. Feierliche Ceremonien
§ 143 1. Der Landesvater Der Landesvater, ein mit Feierlichkeit verbundenes Lied, das ursprünglich mit den Worten anfing: "Landesvater, Schutz und Rater," wird bei jedem solennen Kommerse gesungen. Auf das Kommando des Präsidiums steigen folgende Strophen: 1. Alles schweige, jeder neige Ernsten Tönen nun sein Ohr! Hört, ich sing‘ das Lied der Lieder Hört es, meine deutschen Brüder! Hall es wieder, froher Chor! 2. Deutschlands Söhne, laut ertöne Euer Vaterlandsgesang! - Vaterland! du Land des Ruhmes, Weih‘ zu deines Heiligtumes Hütern uns und unser Schwert! - 3. Hab‘ und Leben dir zu geben, Sind wir allesamt bereit, - Sterben gern zu jeder Stunde, Achten nicht auf Todeswunde, Wenn das Vaterland gebeut. 4. Wer's nicht fühlet, selbst nicht zielet Stets nach deutscher Männer Wert, - Soll nicht unsern Bund entehren, Nicht bei diesem Schläger schwören,
Nicht entweihn das deutsche Schwert. 5. Lied der Lieder, hall‘ es wieder Groß und deutsch sei unser Mut! - Seht hier den geweihten Degen, Thut, wie brave Burschen pflegen, Und durchbohrt den freien Hut! Hierauf singen die Präsiden zusammen mit erhobenen Schlägern und entblößten Häuptern folgende Strophe: 6. "Seht ihn blinken, in der Linken, Diesen Schläger, nie entweiht! - Ich durchbohr‘ den Hut und schwöre: Halten will ich stets auf Ehre, Stets ein braver Bursche sein!" Dabei durchbohren die Präsiden ihre Mützen mit dem Schläger und schieben sie hinunter bis auf die Glocke, worauf die Corona wiederholt: "Du durchbohrst den Hut" etc. Nun gehen die Präsiden zu dem nächsten sich gegenüber sitzenden Paar an der Tafel, reichen den Betreffenden den Pokal und singen dabei: 7. "Nimm den Becher, wackrer Zecher Vaterländ'schen Trankes voll! Nimm den Schläger in die Linke Bohr‘ ihn durch den Hut und trinke Auf des Vaterlands Wohl! etc. Während des Gesanges überreichen sie den Schläger, die Betreffenden trinken, durchbohren ihre Mützen, reihen sie auf, kreuzen dir Schläger, legen ihre Rechte auf die Klinge dort wo sie sich mit der andern kreuzt und singen dabei: "Ich durchbohr‘ den Hut und schwöre" etc. Die Corona wiederholt: "Du durchbohrst den Hut und schwörest" etc. Nun nehmen die Präsiden die Schläger zurück und treten zum nächsten Paar; und so wiederholt sich die Ceremonie in der gleichen Weise wie beim ersten Paar, bis die Mützen aller Commersierenden aufgespießt sind. Dann singen die Präsiden: 8. "Komm du blanker Weihedegen Freier Männer, freie Wehr! Bringt ihn festlich mir entgegen, Von durchbohrten Hüten schwer! 9. "Laßt uns festlich ihn entlasten, Jeder Scheitel sei bedeckt
Und dann laßt ihn unbefleckt Bis zur nächsten Feier rasten!" Hierauf gehen die Präsiden mit dem Schläger wieder die Reihe hinab, setzen paarweise den Eigentümern die Kopfbedeckung wieder auf, legen den Schläger auf deren nun bedecktes Haupt und singen: 10. "So nimm ihn hin, Dein Haupt will ich bedecken Und darauf den Schläger strecken: Es leb‘ auch dieser Bruder hoch! Eine Hundsfott, der ihn schimpfen soll!" Die Corona fällt ein: "So lange wir ihn kennen, Woll'n wir ihn Bruder nennen! Es lebt auch dieser Bruder hoch!" Dies wird so lange wiederholt, bis alle Häupter bedeckt sind. Dann schließt die Ceremonie mit folgenden allgemein gesungenen Strophen: 11. "Ruhe von der Burschenfeier, Blanker Weihedegen nun, Jeder trachte, wackrer Freier Um das Vaterland zu sein! "Jedem Teil, der sich bemühte Ganz der Väter wert zu sein! Keiner taste je ans Schwert, Der nicht edel ist und bieder!" NB. Je öfter eine Mütze den Landesvater mitgemacht hat, je mehr sie durchbohrt ist, um so größeren Wert hat sie - wie bei den Kriegern die zerfetzten Fahnen. Davon zeugen die alten Verse : "Am großen Hut prangt feierlich Die Landesvaterei, Er schätzt ihn mehr bei jedem Stich Als wär er gut und neu."

§ 144 2. Der Salamander Der Salamander ist die höchste studentische Ehrenbezeugung , die einem Mitglied der Biertafel oder auch einem Abwesenden erwiesen werden kann. Er geht folgendermaßen vor sich: Auf Kommando des Präsidiums werden die schäbigen Reste vertilgt und durch Blumen ersetzt, dann heißt es: "Silentium! Präpariert euch zum Salamander auf N.N." Der weitere Verlauf ist dann: Präsidium: "ad exercitium Salamandri, sind die Stoffe präpariert?"
Corona: "sunt!" resp. "non sunt!" Präsidium: "ad exercitium Salamandri,! 1, 2, 3!" Alle erheben sich und reiben bis 3! Mit den Gläsern auf dem Tisch. Präsidium: "1, 2, 3!" Auf 3! Trinkt die Corona. Präsidium: "ad exercitium Salamandri 1 ... 2 ... ...3!" (langsam). Während dieses Kommandos wird bis 3! Mit den Gläsern auf den Tisch getrommelt. Präsidium: "1, 2, 3!" Bei 1! Werden die Gläser gehoben und bei 3! auf den Tisch niedergeschlagen. Präsidium: "1, 2, 3!" Bei 3! Wird nochmals auf den Tisch geschlagen. Präsidium: "Salamander ex!" Die Corona singt nun das Lied: "Cerevisiam bibunt homines, Animalia cetera fontes; Absit ab humano gutture Potus aquae! Sic bibitur, sic bibitur In aulis principum!" Das Kommando des Salamanders ist stets dem Präsidium vorbehalten, kann jedoch auch einem anderen Mitglied der Kneiptafel übertragen werden. NB. Der "Salamander" scheint mit dem Glauben an die Feuerbeständigkeit des Salamanders zusammenzuhängen: auch die Freundschaft soll die Feuerprobe bestehen. Nach andern soll er ein Anklang an die Trankopfer unsrer heidnischen Vorfahren sein. Scheffel schildert in seinem "Ekkehard" ein alemannisches Trankopfer folgendermaßen: "Die Männer ergreifen ihre Krüge und reiben sie in einförmiger Weise dreimal auf dem geglätteten Fels, daß ein summendes Getön entstand, hoben sie dann gleichzeitig der Sonne entgegen und tranken aus; in gleichem Takte setzte jeder den Krug nieder, es klang wie ein einziger Schlag."

§ 145 3. Die Rezeption Die Aufnahme von Füchsen findet unter sehr verschiedenen Ceremonien statt. Einheitlich ist nur folgendes: Die Corona stimmt das Lied: "Was kommt dort von der Höh‘ ," währenddessen reitet der Fuchsmajor mit den zu Rezipierenden auf Stühlen in der Kneipe herum. Nachdem dann später das Fuchsenexamen und sonstiger Ulk in Scene gegangen sind, findet die eigentliche Rezeption unter folgender Formel statt: Der Fuchsmajor spricht: "Ego N.N., pro tempore vulpium major, te recipio in nomine cerevisiae in civitatem amicitiae et in locum fidelitatis, ut sis vulpes in oboedientia, tabacum cigarrosque semper tecum portans burschibusque liberaliter offerens."

§ 146 4. Die Brandung Die Brandung des Füchse findet am Ende ihres ersten Semesters statt. Einheitlich ist: Unter Absingen des Liedes: "Was kommt dort von der Höh‘?" reiten die Füchse in die Kneipe ein, während die Burschen sich in zwei Reihen aufstellen und den Durchreitenden das Gesicht anschwärzen (mit zu Kohle gebrannten Holzstäben). Nachdem die Füchse in ulkiger Weise examiniert sind, vollendet der Fuchsmajor die Brandung mit den Worten: "Ego N.N. pro tempore vulpium major, te vulpem N.N. grandissimum nomino, nominatum declaro, declaratum proclamo." Zum Schluß folgt das Lied: "Ich war Brandfuchs noch an Jahren."

§ 147 5. Die Burschung Wenn ein Fuchs, gewöhnlich am Ende seines 2. Semesters, alle ihm gestellten Vorbedingungen erfüllt hat, erfolgt unter großen Feierlichkeiten seine Aufnahme ins Burschentum. Der Schwerpunkt dabei liegt darin, das sich der zu Burschende mit Ehrenwort auf die Prinzipien und Zwecke der betr. Korporation verpflichtet. - Die Burschungsformel lautet: "Ego N.N. ex auctoritate et dignitate te N.N. burschium nomino, nominatum declaro, declaratum proclamo."

§ 148 6. Die Totenfeier Ist ein Mitglied der Corona gestorben, so findet ihm zu Ehren eine Trauerkneipe statt. Es werden 101 Gläser getrunken; das Glas des Verstorbenen wird gefüllt und steht mit einem Trauerflor behangen rechts vom Präsidium an einem leeren Platz. Als Lieder werden gesungen:
1. Es hatten drei Gesellen ein fein Kollegium; Es kreiste so fröhlich der Becher in dem kleinen Kreise herum. Sie lachten dazu und tranken und waren froh und frei, Des Weltlaufs Elend und Sorgen, sie gingen an ihnen vorbei. Da starb von den Dreien der eine, der andre folgte ihm nach, Und es blieb der dritte alleine in dem öden Jubelgemach . Und wenn die Stunde gekommen des Zechens und der Lust, Dann thät er die Becher füllen und sang aus voller Brust. So saß er einst auch beim Mahle und sang zum Saitenspiel, Und zu dem Wein im Pokale eine helle Thräne fiel. "Ich trink euch ein Smollis, ihr Brüder! Wie sitzt ihr so stumm und so still?! Was soll aus der Welt denn werden, wenn keiner mehr trinken will?" Da klangen der Gläser dreie, sie wurden mählich leer; "Fiducit, fröhlicher Bruder!" - Der trank keinen Tropfen mehr.
Non eget Mauris jaculis nec arcu Nec venenatis gravida sagitis Fusce, pharetra. Sive per Syrtes iter aestuosas, Sive facturus per inhospitalem Caucasum, vel quae loca fabulosus Lambit Hydaspes. Namque me silva lupus in Sabina, Dum meam canto Lalagen, et ultra Terminos vagor curis expeditis, Fugit inermem. Quale portentum neque militaris Daunia in latis alit aesculetis: Nec Jubae tellus generat, leonum Arida nutrix. Pone me, pigris ubi nulla campis Arbor aestiva recreatur aura, Quod latus mundi, nebula malusque Jupiter urget. Pone sub curru nimium propinquo Solis, in terra domibus negata: Dulce ridentem Lalagen amabo, Dulce loquentem.
2. Vom hoh'n Olymp herab ward uns die Freude, Ward uns der Jugendtraum beschert; Drum traute Brüder, trotzt dem blassen Neide, Der unsre Jugendfreuden stört. Feierlich schalle der Jubelgesang Schwärmender Brüder beim Becherklang! Versenkt ins Meer der jugendlichen Wonne, Lacht uns der Freuden hohe Zahl, Bis einst am späten Abend uns die Sonne Nicht mehr entzückt mit ihrem Strahl. etc. So lang es Gott gefällt, ihr lieben Brüder! Woll'n wir uns dieses Lebens freun, Und fällt der Vorhang einstens uns hernieder,
Vergnügt uns zu den Vätern reihn. etc. Ist einer unsrer Brüder dann geschieden, Vom blassen Tod gefordert ab, So weinen wir und wünschen Ruh‘ und Frieden In unsers Bruder stilles Grab. Wir weinen und wünschen Ruhe hinab In unsers Bruders stilles Grab. Nachdem die 101 Gläser getrunken sind, wird ein kurzer Nekrolog gesprochen. Dann werden die Lichter ausgelöscht und ein Salamander in der Luft (mancherorts auch auf der Erde) gerieben, bei dem das Präsidium das Glas des Verstorbenen trinkt. Beim letzten Schlag des Salamanders wird das Glas des Verstorbenen auf den Boden geschmettert, womit dir Feier beendet ist.

IV. Bierstrafen
§ 149 Bierstrafen sind: Fahrenlassen an der Biertafel (beifahren lassen); der Genuß bestimmter Quanta. - Alle einfachen Vergehen gegen Comment etc., die hier nicht aufgeführt sind, bestraft das Präsidium durch "pro poena trinken lassen."

§ 150 An die Biertafel fährt (mit Geldstrafen oder Fiskus): Fehlen oder Zuspätkommen zur Kneipe. Unbefugtes Kommandorufen.
Wer paukt, ohne das Wort zu haben. Wer eine Rede stört.
Wer souffliert.
Wer sein Kommersbuch nach Liedschluß offen läßt.
Wer einen Burschen mit Fuchs tituliert. Wegen Insignienverhunzung.
Wer ohne spezielle Erlaubnis Wein trinkt. Wer ohne tempus die Kneipe verläßt.
Wer anstößt, ohne den Deckel offen zu habe.
Der Fuchs, der sich direkt an das Präsidium wendet.
Wer die Kneipe verunreinigt.
Wer ein diktiertes Strafquantum nicht trinkt, fährt mit dem doppelten bei.
Im Wiederholungsfalle verschärft das Präsidium die Strafen aufs Mehrfache.

V. Anhang
Vom Doctor cerevisiae Verschwunden und vergessen ist seit etwas dreißig Jahren bei unsern Studenten die hohe Würde des Dr. cer. Nur unter den ältesten "Alten Herrn" gibt's noch solche, die sich dieses Titels rühmen können und sich auf Bierkarten etc. desselben bedienen. - Viele Studenten kennen sogar den Titel und Würde überhaupt nicht mehr und meist muß ein solch alter Dr. cer. den laufenden Epigonen auf er Kneipe davon erzählen. Es ist mir sehr zweifelhaft, ob eine solche "Constitutio" wie die nachfolgende jemals das "Licht der Druckerschwärze" erblickt hat: es dürfte höchste Zeit sein, daß dies geschehe, zumal mir nur recht vergilbtes Manuskript aus dem Jahre 1859 vorliegt. Also: "Constitutio de Doctoratu" Wir Lobebär, burschi omnes tuen allen denen Burschen, Füxen und Philistern per nic et nunc öffentlich kund und zu wissen, item so einer wollt werden Doctor cerevisiae er scharpff und gründlichen nachfolgen Satzung zu vermerkhen habe.

§ 1 Doctor cerevisiae ist ein fürnember Titul.

§ 2 Dignissimus traget sehn gülden Käpplein oder cerevisiam auf deme Ohr, er müge bey allen denen Gerichten (als da seynd Bier- und Fehmgerichte) als ein rechter unparteylicher Beyhelfer vor allen anderen auserkohren und gewählt, nit minder ansonsten allenthalb und überall gebührend honorieret werden.

§ 3 Sollicher großen Ehr und Vergünstigung kann niemand nit habhaft werden, er sey denn ein rechter Bursch so a) unzweyffelhaftig im fünften Semestro stehet b) nit minder denn zween Füxlein gekeilet habe.

§ 4 In die Wohllöblich Prüfungs-Commissionem müge ernannt werden als praeses collegii der h. t. Senior und Drey commissarii, so der C. fallweise oder vor ein ganzes Semestro erkühret, item Wohlehrsambe Doctores, (ansonsten in Dero Absenz und Vermangelung) andere schwer bemoosete Häubter.

§ 5 Erfordernussen Der Candiadtus hat der Commissioni ein Dissertations-Schrifft in forma einer strengest Biergelahrten Arbeit zu präsentieren; item solle selbiges Traktätlein an die 100 bis 150 versus, oder ebenmäßig in prosa strictissime 1001 Wort in sich begreiffen; auch solle selbiges auf groß Folio copiret und verzeichnet seyn, müglichst angenehmb und guet austaffiert und letzlich sammbt richterlichen Critik in der Bibliotheca auffbewahret und hinterlegt werden. So die vermeldet Gutheyßung der Dissertationis fürüber, beschehen erst die mündlichen Prüfungen des Doctorandus, als das seynd:

§ 6 Drey Rigorosa I. Das Rigorosum juridico-historicum, so in sich eynbegreift: 1. Allgemeine Satzungen 2. Commentum mitsammbt anhaftendem Commentario, 3. Annales. Das Examen, so völlig ein Stund andawren muß, solle offentlich und feyerlich vollführet werden und mit großem Ernst und angemessener Würdigkeiten, allwie es zu gemeynem Nutz und Frommen seyn müge.

§ 7 II. Das hochnotpeinliche Rigorosum besteht darinn, daß 1. Candidatus klärlich darthun, er hab Zeit seines Lebens wenigstens ein ganz Duzent Bierscandalorum ausgestanden; 2. er habe coram populo (worunter die Kneippleith zu verstehen) in gewohnter Kneipstuben mit all und jeglicher persona der Commissionis ein Zwiekampff - Turnier oder Waffengang abzutuen; allwo er mindigstens Einen siegreich abschlucken solle. Diese Waffengäng mueßen in zwo Schlagstunden vorbey und zu End gebracht seyn. 3. Item solle der Candidatus seyn Muet und Leibesübung darinn erzeigen, daß er ein Waffengang tue mit deme nacketen Stachel (anbey sey ihm das auserkühren derer Waffen und die Fechtweiß frey und anheimb gestellt, wohingegen ihm die Hochlöblich commissio einen Wiederpart aufzuwieglen hat). Die Dauer sollicher Übung sei nit gar ein Virtlstündlein mit dreymalliger Absatz und Rastung (so jeglich nur zwo Zeitminuten dawren darf). Die Hochlöblich commissio müge nach deme offentlichen Examine über dir Tapfferkeit in der Fechtkunst des Doctorandi in extenso aburteln (und därff ihr nit werden bestritten und untersagt der Sach kundige Personen bei der Fällung des Urtels zu interpelliren).

§ 8 III. Colloquium fidelitatis Candidatus soll in einer absunderlichen Ex-Kneipen das Präsidium handhaben; item werde zur Ergetzung Aller die Dissertationsschrift als Bierzeitung verlesen; das Geschäft eines Quästoris an ihm selbsten durch Zahlung Dreyer Hörner (so die Hochlöbl. Corona trinket) vollführet; allßdann in einer Bieranklagen solle er als ein Richter fungieren und letzlich sich zum Scheyßfuxen degradieren lassen.

§ 9 Für das I. und II. Rigoroso ist eine Taxatio, nemblich vor jedwelliches ein silbern Reichsthaler; wobey zu vermerkhen, daß er das Diplomum Doctoris umsonsten und unentgeldlich erhalten mueße.

§ 10 In zweiffelhafftigen Fällen hat der Fürsitzer zwo Stimmen; das Durchlassen gemeinhin geschieht hac lege, daß Stimmenmajoritäten; die Eminentia, so dreyviertheyll Stimmen vorhanden seynd. Der Löbl. Commissio sey anheymgeben die Zeit einer Reprobationis festzusatzen.

§ 11 Es wird fortgesoffen!

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