Comment der Technischen Verbindung GRAFIA e.V.

WappenGrafia
Der Comment der TV Grafia weicht vom Allgemeinen Deutschen Biercomment erheblich im Umfang ab (150 Paragraphen zu 21 Paragraphen), folgt aber im wesentlichen der klassischen Gliederung (die in [...] stehenden Kommentare sind nicht Bestandteil des verabschiedeten Comment und wurden der Übersichtlichkeit wegen hinzugefügt):

• Allgemeiner Teil
• Kneipgesetze
• Bierminute
• Biergeschäfte
• Bierzeremonien
• Feierliche Kneipzeremonien

Einige Regelungen entsprechen, bis auf zum Beispiel den Wortlaut, den entsprechenden Paragraphen des Allgemeinen Deutschen Biercomments, so beispielsweise der Ablauf eines Bierjungen (§ 19 TV Grafia / § 122ff im ADBC). Zudem hat die TV Grafia in Kneipen auch Gewohnheiten aus dem Allgemeinen Deutschen Biercomment übernommen, die so nicht im Comment stehen. Hierzu zählt zum Beispiel, dass nach Beendigung eines Liedes der Bierbrügel nicht offen liegen darf sondern sofort geschlossen werden müssen (siehe §38 des Allgemeinen Deutschen Biercomments).

Comment der Technischen Verbindung GRAFIA e.V.
ab WS 91/92

[Allgemeiner Teil]
§1
Unter Comment versteht man im Allgemeinen den Inbegriff jener studentischen Gesetze und Zeremonien, die beim Kneipen zur besseren Handhabung der Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit angewandt werden.

§2
Der Vorstand besteht aus den Chargen X, XX, FM und XXX. Ihm obliegt vor allem die Handhabung des Comments. Der X hat den Vorsitz, er eröffnet und beschließt den Kneipabend.

§3
Der XX hat den Vorsitz über den Burschensalon, während der FM dem Fuxenstall vorsteht. Beide sind dem X unterstellt.

§4
Die Sitzordnung im offiziellen Teil eines Kneipabends gliedert sich in Burschensalon und Fuxenstall. Die Hufeisenform wird empfohlen. An der geschlossenen Seite sitzt der X, zu seiner Rechten sitzen XX und XXX, links sitzt der FM. Gäste sind in den Burschensalon bzw. Fuxenstall zu integrieren.

§5
Jeder Kneipabend gliedert sich in einen offiziellen und in einen inoffiziellen Teil. Für den inoffiziellen Teil bestimmt der X einen Vorstand aus den Reihen der Aktiven. Das Amt des XXX bleibt davon unberührt.

[Kneipgesetze]
§6
Der Kneipenabend wird vom X mit den Worten eröffnet:” Ad loca, silentium, commercium incipit. Ein Schmollis, ihr Schwestern und Brüder!” Die Corona antwortet:” Fidu cit!” Daraufhin fordert der X den ersten Kantus:” Es steigt der erste Kantus, der FM sagt, wo´s steht.” Darauf der FM:” Fuxia ruft Pagina!” Der Fuxenstall ruft die Pagina. Darauf, wenn ein Bierorgler zur Verfügung steht, der X:” Bierorgler, drei Takte voraus.” Bierorgler spielt drei Takte voraus. Der X:” Ich danke Bierorgel. Ad eins, hohe Corona!” Corona singt die erste Liedstrophe. Der X:” Ad zwei hohe Corona!” Corona singt zweite Strophe. Undsoweiter. Hat die Corona nach Meinung des X genug gesungen, schlägt er mit seinem Hammer auf´s Holz. Dabei verkündet er, ob der Kantus später weitergesungen werden soll(“ Kantus steht!”) oder beendet ist (“ Kantus ex!”)

§7
Der offizielle Teil des Kneipabends wird vom X geschlossen mit den Worten: „Offizium ex!“

§8
Der X hat das Recht, zu jeder Zeit das Silentium zu fordern. Dabei schlägt er mit seinem Hammer auf`s Holz. Das gleiche Recht haben der XX für den Burschensalon und der FM für den Fuxenstall. Jede von diesen drei Chargen ausgehende Anweisung muss entsprechend befolgt werden.

§9
Hat ein X oder Bursche zu einer Sache etwas zu sagen, so meldet er sich beim X mit einem “Direkt dazu!” (Kurzform: “DD!”) zu Wort. Er erhält das Wort durch Aufruf seines Biernamens. Daraufhin hat er sich ad pedale zu erheben und kann sich äußern.

§10
Der X kann ihn jederzeit mit den Worten “Ad loca!” (Wortenzug) wieder auf seinen Platz verweisen.

§11
Der X hat durch konsequente Anwendung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel alle Störungen zu unterbinden, welche dem geplanten Verlauf des Kneipabends entgegenstehen. Die ihm zur Verfügung stehenden Mittel sind:
• Wortentzug
• Silentium
• Benutzung des Hammers
• zum Solo verdonnern
• Mimik verteilen
• Aufforderung zur Stellungnahme
• Verachtungsschluck.
Nach eigenem Ermessen kann er jedoch kleinere Störungen übersehen, wenn sie zur Gemütlichkeit beitragen.

§12
Das Silentium ist zu halten:
• so oft es der X, der XX oder der FM gebieten,
• bei allen Kneipenzeremonien
• bei allen Referaten, Liedern, Mimiken und Reden
Das gebotene Silentium erstreckt sich stets nur auf die momentane Handlung.

§13
Bei grobem Verstoß gegen den Convent kann ein jeder aus der Corona einen Verachtungsschluck aussprechen, wenn er dafür seine ganze Gruppe gewinnt (Fuxia, Burschia, Cargen, AHV). Die Gruppe steht geschlossen auf, dreht sich mit dem Rücken zum Betroffenen, legt die linke Hand in den Nacken und trinkt den Verachtungsschluk. Danach sagen alle geschlossen “Pfui Teufel!”. Eine Begründung für diese Handlung folgt direkt nach dem Aussprechen des Verachtungsschluckes.

§14
Der X kann einen oder mehrere zu einem Solo verdonnern. Mit der Formulierung „Bitte um Sympathie!” kann der bzw. können die Betroffenen um Singunterstützung bitten. Sie wird durch den X erlaubt, wenn er sagt: „Sympathie erlaubt!”.

§15
Auf die Worte des X: „Corona hoch zur Farbenstrophe!“ erhebt sich die Corona ad pedale und singt stehend die Farbenstrophe.

[Biergeschäfte]
§16 Möchten zwei Bundesbrüder bzw. -schwestern ihre Sympathie kundtun, so haben sie sich zu erheben mit den Worten: „Ich bringe Dir einen breiten Streifen!” Dabei nehmen sie einen großen Schluck aus ihrem Glas.

[Feierliche Kneipzeremonien]
§17
Die Fuxierung
Der Noch-Gast wird, nachdem er sich der Hohen Corona vorgestellt, einen kurzen Lebenslauf abgeben und den Namen seines Leibburschen genannt hat, in die Mitte der Corona gebeten.
Dort erwarten ihn bereits der komplette Vorstand und der Leibbursche. Nach Ablegen des Taufgelöbnisses wird der Gast mit Stoff unter Anwendung des Druckertampons (FM) getauft.

Das Taufgelöbnis wird vom FM vorgetragen und lautet:
“Bist Du bereit, Satzung und Comment der Grafia anzuerkennen,
ihr Ansehen zu fördern und über interne Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren,
dann antworte mit Ja.”
Der Gast sagt “Ja”.
Der FM: “Dann beuge Dein Haupt.”

Bei der Taufe erklingt von der gesamten Corona das Lied “Gaudeamus igitur”, bis der X “Kantus ex” verkündet.
Nach erfolgter Taufe darf der Fux sich schütteln.

§18
Die Burschierung
Der Fux wird in die Mitte der Corona gebeten, wo ihn der Vorstand sowie sein Leibbursche erwarten. Nach Ablegen des Taufgelöbnisses (s. §17) wird der Fux von diesen mit Stoff getauft, wobei ihm diesmal der XX gleichzeitig mit dem Druckertampon über die Haare streicht. Anschließend eröffnet der Leibbursche dem Getauften dessen zukünftigen, lebenslangen Biernamen und interpretiert ihn kurz vor der Corona. Dann trinken beide je ein Glas ex, wobei sich im Seidel des Getauften der Bierzipfel der Grafia befindet, den der neue Bursche heraus trinken muss. Anschließend hält der neue Bursche seine Burschenrede, deren Thema ihm sein Leibbursche schon vor der Taufe mitgeteilt hat.

Auch während dieser Taufe singt die Corona das “Gaudeamus igitur” bis zum Abbruch durch den X (s.o.). Der getaufte Bursche darf sich nicht schütteln.

§19
Der Ablauf eines Bierjungen
Der Bierjunge ist ein Urteil, zu dem ein Beleidigter oder in seiner Ehre Verletzter den Beleidiger mit den Worten: “Ich fordere Dich zu einem Bierjungen!” herausfordert, um sich Genugtuung zu verschaffen. Ein Fux kann einen Burschen nicht zu einem Bierjungen herausfordern, dafür an eigener Stelle jedoch seinen FM ins Feld schicken. Der Herausgeforderte bestimmt die Getränke. Nachdem die Herausforderung ausgesprochen ist, bestimmt der X einen Unparteiischen aus dem Burschensalon oder dem AHV, die Kontrahenten suchen sich je einen Sekundanten. Die Kontrahenten stehen sich Rücken an Rücken und schweigen. Der Unparteiische erläutert der Corona den Casus, anschließend halten beide Sekundanten ihre Plädoyers. Der Unparteiische untersucht die Getränke auf gleiche Füllmenge. Die Getränke werden vor die Kontrahenten auf den Boden gestellt. Der Unparteiische spricht: “ Das Kommando lautet: Vom Boden zum Nabel - vom Nabel zum Schnabel - Zieht! Das Stichwort lautet : ....” Danach ruft er: “ Kommando gilt! Vom Boden ....” Sobald jeder Kontrahent sein Glas geleert hat, ruft er schnellstmöglich das Stichwort.

Danach nimmt der Unparteiische Blutungs- und Nagelprobe vor und verkündet den zweiten Sieger mit den Worten: “ Zweiter Sieger ist .... “ . Zum zweiten Sieger ist zu erklären, wer
• das Stichwort zuletzt ruft, oder
• einen Rest im Glas lässt, oder
• tropfenweise oder gar mehr “ blutet “ oder
• absetzt, ohne ausgetrunken zu haben.

Der zweite Sieger bezahlt beide Gläser und spendiert dem Unparteiischen ein Getränk. Bei unentschiedenem Ausgang zahlt jeder sein Glas selbst. Dem Unparteiischen wird ein Getränk aus der Burschen- und Fuxenkasse spendiert.

§20
Weinzipfeltausch
Einen Weinzipfel tauschen zwei oder mehrere Bundesbrüder bzw. - schwestern, um
gegenseitige Sympathie kundzutun. Der Zipfel wird im Offizium oder Inoffizium
getauscht. die Betreffenden erheben sich, eröffnen ein Silentium und erläutern,
warum sie einen Weinzipfel tauschen möchten. Der Anlass ist auf dem Weinzipfel
auch eingraviert. Die Zipfel werden in die Gläser geworfen, und über Kreuz wird ein
Schluck Wein getrunken. Anschließend setzt man sich zusammen und erst beim
letzten Schluck wird der Zipfel aus dem Glas genommen.

§21
Vergabe eines Sektzipfels
Den Sektzipfel darf jede Bundesschwester bzw. jeder Bundesbruder einmal in
seinem Leben an seinem Partner (Freund/in, Lebenspartner, Ehemann/-frau)
vergeben. Dieser Vorgang sollte während eines Kneipabends nach Ankündigung
stattfinden. Das Getränk ist Sekt.

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